P-Visum für Sportler, Entertainer und Künstler

Für wen eignet sich das Visum?

Das P-Visum ist für Künstler, Sportler und Entertainer, die in den USA arbeiten und leben möchten. Dies können einzelne Personen oder Gruppen sein. Fachlich begleitende Personen, auf den der Künstler, Sportler oder Entertainer angewiesen ist, können ebenfalls ein P-Visum beantragen, sofern die Aufgabe nicht auch von US-Personal durchgeführt werden könnte.

Unterschied zwischen P-1, P-2, P-3 und deren Voraussetzungen

Die P-1-Kategorie erfasst ausländische Leistungssportler, die auf internationaler Ebene tätig ist und beispielsweise an internationalen Turnieren und Wettkämpfen teilnehmen möchte. Unter die P-1-Kategorie fallen auch Entertainer, die über eine internationale Reputation verfügen und überdurchschnittliche Leistungen vorzeigen können.

Das P-2-Visum ist für Künstler der Unterhaltungsbranche vorgesehen, die innerhalb eines Austauschprogrammes an einer Aufführung mitwirken möchten.

Das P-3-Visum wird Künstlern und Entertainern ausgestellt, welche ein einzigartiges, kulturelles Programm darbieten.

Vor jedem Antrag auf ein P-Visum muss ein Gutachten einer US-Gewerkschaft vorgelegt werden.

P-Visum beantragen

Zwingend erforderlich für die Beantragung ist ein vorheriges Jobangebot eines US-Unternehmens. Der Arbeitgeber spielt eine große Rolle in der Beantragung des Visums, weshalb eine Einbeziehung des Unternehmens unabdingbar ist.

Die Beantragung des P-Visums erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt muss das US-Unternehmen (Arbeitgeber) eine Petition bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen. Dort müssen u.a. Nachweise über die außergewöhnlichen Fähigkeiten des potentiellen Arbeitnehmer eingereicht werden. Die Bearbeitung der Unterlagen nimmt einige Zeit in Anspruch, i.d.R. sind Wartezeiten von 1-3 Monaten üblich.

Nach Erhalt eines positiven Bescheid der US-Einwanderungsbehörde beginnt das Konsularverfahren.

Jeder Visumsantrag erfordert ein persönliches Interview bei einem US-Konsulat, bei dem über Genehmigung oder Ablehnung entschieden wird. Je nach Visum benötigt man bestimmte Unterlagen, die man einreichen muss.

Für das P-Visum muss man beim Interviewtermin folgende Unterlagen vorlegen:

  • Formular I-797 “Notice of Action/Approval” (Kopie oder Original)

Zusätzlich sind für jeden Interviewtermin folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass
  • DS-160 Bestätigungsseite
  • Terminbestätigung
  • Foto

Das DS-160 Formular ist für jeden Visumsantrag Pflicht und kann online ausgefüllt werden. Nach Zahlung der Visaantrags-Gebühr i.H.v. 160$ kann man einen Termin mit einem US-Konsulat vereinbaren.

Weitere Informationen zum DS-160 Formular finden Sie hier.

P-1 Visum Kosten und Gültigkeitsdauer

Üblicherweise darf sich ein P-Visum-Inhaber max. ein Jahr lang in den USA aufhalten und zusätzlich eine einjährige Verlängerung beantragen. Ausnahme hier ist die P-1- Kategorie, die eine Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren besitzt und um fünf weitere Jahre verlängert werden kann.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Ehepartner oder Kinder unter 21 Jahren ein vom P-Antragssteller abgeleitetes P-4-Visum beantragen. Damit dürfen sie öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen, allerdings ist ihnen nicht gestattet einer Arbeit nachzugehen.
Die Kosten für die Beantragung eines P-Visums setzen sich zusammen aus der Visaantrags-Gebühr (160$) und der P-Visumsgebühr (190$), betragen insgesamt also 350$.