F-1-Visum

Für wen eignet sich das F-1-Visum?

Das F-1-Visum ermöglicht den Besuch einer SEVIS-registrierten akademischen Bildungseinrichtung (College, Universität, etc.) oder einer anerkannten Sprachschule, die Kurse mit einer wöchentlichen Stundenzahl von mind. 18 Stunden anbieten.

Welche Bildungseinrichtungen eignen sich dafür?

Wichtig bei der Auswahl der entsprechenden Bildungseinrichtung ist, dass diese in der SEVIS-Datenbank registriert ist. Nur SEVIS-registrierte Einrichtungen sind zur Ausgabe des benötigten I-20-Formulars berechtigt, wobei diese meist private Hochschulen sind.

F-1 Visum beantragen

Jeder Visumsantrag erfordert ein persönliches Interview bei einem US-Konsulat, bei dem über Genehmigung oder Ablehnung entschieden wird. Je nach Visum benötigt man bestimmte Unterlagen, die man einreichen muss.

Für das F-1-Visum muss man beim Interviewtermin folgende Unterlagen vorlegen:

  • I-20 Formular (ausgefülltes Original)
  • Zahlungsbeleg über die SEVIS-Gebühr
  • Bei öffentlichen Schulen: Zahlungsnachweis über die Unterrichtsgebühren

Zusätzlich ist für jedes Interview mitzubringen:

  • Gültiger Reisepass
  • DS-160 Bestätigungsseite
  • Terminbestätigung
  • Foto

Das DS-160 Formular ist für jeden Visumsantrag Pflicht und kann online ausgefüllt werden. Nach Zahlung der Visaantrags-Gebühr i.H.v. 160$ kann man einen Termin mit einem US-Konsulat vereinbaren.

Weitere Informationen zum DS-160 Formular finden Sie hier.

Da für das Interview beim US-Konsulat das I-20-Formular nötig ist, sollte man zunächst das I-20-Formular bei der jeweiligen Hochschule anfordern und ausfüllen.

Zusätzlich besteht für Ehepartner und Kindern unter 21 die Möglichkeit, dass ein vom J-1-Antragssteller abgeleitetes J-2-Visum beantragt wird. J-2-Visa-Inhaber dürfen öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen, dürfen allerdings, auch nicht mittels Antrag, einer bezahlten Arbeit nachgehen. Erreichen die Kinder während des Aufenthaltes die Volljährigkeit, müssen diese ihren Visumsstatus ändern oder ausreisen.

F-1 Visum Kosten und Gültigkeitsdauer

Das F-1-Visum ist für max. 5 Jahre gültig. Die Aufenthaltsdauer wird im I-20-Formular festgehalten. Unter besonderen Umständen (Krankheit, Verlängerung der Studienzeit) kann eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der Bildungseinrichtung beantragt werden.

Die Einreise darf max. 30 Tage vor Kursbeginn stattfinden, die Ausreise max. 60 Tage nach Kursende.

Die Kosten für ein F-1-Visum setzen sich zusammen aus der Visaantrags-Gebühr (160$) und der SEVIS-Gebühr (200$), betragen insgesamt also 360$.
Bei Austauschprogrammen, die von der US-Regierung finanziell unterstützt werden, entfallen die SEVIS-Gebühren.