E-2-Visum (Investorenvisum)

Für wen eignet sich das Visum?

Das E-2-Visum eignet sich für qualifizierte Mitarbeiter oder selbstständigen Unternehmer, die umfangreich in ein US-Unternehmen investiert haben oder investieren wollen.

Voraussetzungen für Unternehmen bzw. Antragsteller

Der ausländische Antragsteller bzw. das ausländische Unternehmen muss die Nationalität des Herkunftslandes haben
Der Antragsteller muss eine leitende oder geschäftsführende Position im Unternehmen haben
Die US-Firma muss mindestens zu 50% in Hand der Heimatfirma sein
Die Investition muss „beträchlich“ sein, i.d.R. mind. 100,000$

E-2 Visum beantragen

Jeder Visumsantrag erfordert ein persönliches Interview bei einem US-Konsulat, bei dem über Genehmigung oder Ablehnung entschieden wird. Je nach Visum benötigt man bestimmte Unterlagen, die man einreichen muss.

Für das E-2-Visum muss man beim Interviewtermin folgende Unterlagen vorlegen:

  • DS-156E Formular
  • Lebenslauf
  • Tätigkeitsbeschreibung (in Englisch)
  • Organigramm des US-Unternehmens
  • Brief vom Arbeitgeber, der u. a. die Anzahl der E-2 Visainhaber und US-Staatsbürger, die in der gleichen Firma in den USA arbeiten, einschließlich der Position innerhalb der Firma, angibt.

Zusätzlich sind bei jedem Interview vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass
  • DS-160 Bestätigungsseite
  • Terminbestätigung
  • Foto

Das DS-160 Formular ist für jeden Visumsantrag Pflicht und kann online ausgefüllt werden. Nach Zahlung der Visaantrags-Gebühr i.H.v. 160$ und Einreichen der Unterlagen bekommt man nach einer Bearbeitungszeit von 4-8 Wochen eine verbindliche Intervieweinladung.

Weitere Informationen zum DS-160 Formular finden Sie hier.

Das E-1-Visum hat den großen Vorteil, dass das gesamte US-Unternehmen nach erfolgreicher Beantragung registriert ist, sodass neue Mitarbeiter durch ein vereinfachtes Verfahren schnell ein Arbeitsvisum erhalten können. Dies spart Geld und Zeit, gilt allerdings nur für Mitarbeiter mit Nationalität des Firmensitzes (Deutschland).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Ehepartner oder Kinder unter 21 Jahren ein vom E-2-Antragssteller abgeleitetes E-2-Visum beantragen. Damit dürfen sie öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen und können zudem eine vom Hauptantragssteller unabhängige Arbeitserlaubnis beantragen. Kinder unter 21 Jahren können allerdings keine Arbeitsgenehmigung beantragen.

E-2-Visum Kosten und Gültigkeitsdauer

Die Kosten für ein E-2-Visum setzen sich zusammen aus der Visaantrags-Gebühr (160$) und der E-2-Gebühr (205$), betragen insgesamt also 365$.

Das E-2-Visum wird bei Erstregistrierung des Unternehmens i.d.R. auf fünf Jahre ausgestellt, kann jedoch beliebig oft verlängert werden, solange die Voraussetzungen und Richtlinien weiterhin eingehalten werden.