I-Visum für Journalisten

Für wen eignet sich das I-Visum?

Das I-Visum erlaubt ausländischen Journalisten und Medienvertretern im Rahmen ihrer journalistischen Arbeit in den USA zu arbeiten. Dabei ist es irrelevant, ob diese für Rundfunk, Hörfunk, etc. berichten, solange es sich nicht um kommerzielle Filmproduktionen oder Werbefilme handelt. Von Bedeutung ist, dass das Material der Informationsübermittlung beispielsweise in Form von Nachrichten dient und einen dokumentarischen Hintergrund hat. Der Arbeitgeber muss ein ausländisches Unternehmen sein; es darf keiner journalistischen Arbeit für ein US-Unternehmen nachgegangen werden.

I-1-Visum beantragen

Jeder Visumsantrag erfordert ein persönliches Interview bei einem US-Konsulat, bei dem über Genehmigung oder Ablehnung entschieden wird. Je nach Visum benötigt man bestimmte Unterlagen, die man einreichen muss.

Für das I-Visum muss man beim Interviewtermin folgende Unterlagen vorlegen:

  • Presseausweis
  • Schreiben des Arbeitgebers über den Aufenthaltszweck
  • für freischaffende Journalisten: Vertrag mit der Medienorganisation

Zusätzlich sind bei jedem Interview vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass
  • DS-160 Bestätigungsseite
  • Terminbestätigung
  • Foto

Das DS-160 Formular ist für jeden Visumsantrag Pflicht und kann online ausgefüllt werden. Nach Zahlung der Visaantrags-Gebühr i.H.v. 160$ kann man einen Termin mit einem US-Konsulat vereinbaren.

Weitere Informationen zum DS-160 Formular finden Sie hier.
Das I-Visum ist i.d.R. fünf Jahre lang gültig und richtet sich nach dem Umfang des Projektes.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Ehepartner oder Kinder unter 21 Jahren ein vom I-1-Antragssteller abgeleitetes Visum beantragen. Damit dürfen sie öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen, allerdings ist ihnen nicht gestattet einer Arbeit nachzugehen.

I-1 Visum Kosten

Die Kosten für ein I-1 Visum setzen sich zusammen aus der Visaantrags-Gebühr (160$) und der I-1 Gebühr (160$), betragen insgesamt also 320$.