Arbeitsvisa

C-1/D Visum „Crewmember“

Das C-1/D Visum richtet sich an diejenigen, die berufsbedingt häufig in die USA einreisen müssen. Hierzu zählen beispielsweise Piloten, Flugbegleiter oder Schiffskapitäne, sowie Entertainer und Musiker, die sich an Bord befinden. Eine Arbeitsaufnahme in den USA ist mit dem C-1/D Visum allerdings nicht gestattet.

E1-Visum „Treaty Trader“

Für ein E-1-Visum qualifizieren sich leitende Mitarbeiter von internationalen Unternehmen, die Handel mit den USA betreiben möchten. Darunter fallen nicht nur Güter, sondern auch Dienstleistungen oder Technologien. Wichtig hierbei ist, dass der Handel „beträchlich“ sein muss, i.d.R ein Handelsvolumen von mindestens 100,000 $.

E2-Visum „Treaty Investor“

Das E-2-Visum richtet sich an leitende Mitarbeiter internationaler Konzerne, die bereits in ein US-Unternehmen investiert haben oder dies vorhaben. Auch hierbei ist die Investitionssumme von Bedeutung, diese sollte im Regelfall mindestens 100,000$ betragen. Eine weitere Auflage besagt, dass die US-Firma mindestens zu 50% im Besitz der Heimatfirma sein muss.

H-1B Visum „Specialty Occupation Workers“

Das H-1B-Visum ist für hochqualifizierte Mitarbeiter gedacht, die mindestens über einen akademischen Grad verfügen. Hierunter fallen u.a. Ingenieure, Informatiker oder Wissenschaftler. Um einen erfolgreichen Antrag stellen zu können ist ein vorheriges Jobangebot eines US-Unternehmens unabdingbar, da dies maßgebend am Beantragungsprozess beteiligt ist.

I-Visum „Foreign News Media“

Das I-Visum ist für ausländische Medienreporter bzw. Journalisten gedacht, die im Rahmen Ihrer Arbeit in die USA einreisen möchten. Es spielt keine Rolle, ob diese für den Hörfunk, Rundfunk oder das Fernsehen arbeiten, solange es sich bei der Tätigkeit um eine nicht-kommerzielle, dokumentarische Produktion handelt. Zudem muss die Produktion von einem ausländischen Unternehmen finanziert werden; eine Arbeitsaufnahme eines Journalisten für ein US-Unternehmen ist nicht zulässig.

O-1 Visum “Extraordinary Ability”

Das O-1-Visum eignet sich für Personen mit besonderen Fähigkeiten, die für ein US-Unternehmen arbeiten möchten. Dies gilt für die Gebiete Wissenschaft, Kunst, Sport, Erziehung, Kunst oder herausragenden Leistungen in der Film- und Fernsehbranche. Der Beantragungsprozess ist sehr aufwendig und ist an verschiedene Kriterien geknüpft, die der Arbeitnehmer erfüllen muss und zudem durch Gutachten belegen muss.

P-Visum “Internationally Recognized Athlete/Entertainment Group/Artist”

Das P-Visum ist geeignet für Künstler, Entertainer und Sportler(-gruppen), die im Rahmen eines Wettkampfes oder Auftrittes in die USA einreisen möchten und ggf. längere Zeit in den USA verbringen möchten. Allerdings müssen diese das Kriterium erfüllen, über einen besonders hohen Bekannheitsgrad zu verfügen oder eine einzigartige, kulturelles Programm vorzuführen. Auch begleitende Personen, auf die der Künstler zwingend angewiesen ist, können ein P-Visum beantragen.