O-1-Visum für außergewöhnliche Fähigkeiten

Für wen eignet sich das Visum?

Das O-1-Visum wurde ins Leben gerufen, um für besonders talentierte, ausländische Personen eine Möglichkeit zu geben, in den USA zu leben und zu arbeiten, um dadurch die US-Wirtschaft zu stärken. Das Visum ist vorgesehen für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Sport, Erziehung, Kunst oder herausragenden Leistungen in der Film- und Fernsehbranche.

Anforderungen an Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer muss vorweisen, dass er ein weit überdurchschnittlich hohes Niveau an Fähigkeiten im jeweiligen Fachgebiet besitzt, beispielsweise durch Preise, Tätigkeiten als Juror, Veröffentlichung in anerkannten Fachjournalen oder Mitgliedschaften in Elite-Gruppierungen.

Unterschied zwischen O-1A und O-1B und deren Voraussetzungen / Bedingungen

Das O-1A-Visum ist für die Fachgebiete Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Erziehung.

Zum Nachweis müssen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Erhalt eines Preises für herausragende Leistungen im Fachgebiet
  • Mitgliedschaft in einer Elite-Gruppierung zur Förderung besonderer Talente
  • Veröffentlichung eines Artkels in anerkannten Fachjournalen
  • Tätigkeit als Juror im jeweiligen Fachgebiet
  • Herausragende Beiträge für das Fachgebiet
  • Autorentätigkeit in Fachzeitschriften
  • Arbeit für eine anerkannte Organisation des Fachgebietes
  • Überdurchschnittliches Gehalt bzw. Vergütung für die Tätigkeit im Fachgebiet

Das O-1A-Visum wird für Personen mit herausragenden Leistungen in den Fachgebieten Kunst und Film- / Fernsehbranche erteilt.

Zum Nachweis müssen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Mitwirkung als Haupt- oder Nebendarsteller in einer herausragenden Filmproduktion oder gleichwertige künstlerische Tätigkeit
  • Große Reputation und Anerkennung im jeweiligen Fachgebiet
  • Anerkennung von bedeutenden Fachleuten der Branche
  • Überdurchschnittliches Gehalt bzw. Vergütung für die Tätigkeit im Fachgebiet
  • Positive Kritiken für eine Produktion von gesellschaftlichen Organisationen
  • Großer kommerzieller Erfolg einer Produktion

O-1-Visum beantragen

Zwingend erforderlich für die Beantragung ist ein vorheriges Jobangebot eines US-Unternehmens. Der Arbeitgeber spielt eine große Rolle in der Beantragung des Visums, weshalb eine Einbeziehung des Unternehmens unabdingbar ist.

Die Beantragung des O-1-Visums erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt muss das US-Unternehmen (Arbeitgeber) eine Petition bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen. Dort müssen u.a. Nachweise über die außergewöhnlichen Fähigkeiten des potentiellen Arbeitnehmer eingereicht werden. Die Bearbeitung der Unterlagen nimmt einige Zeit in Anspruch, i.d.R. sind Wartezeiten von 1-3 Monaten üblich.

Nach Erhalt eines positiven Bescheid der US-Einwanderungsbehörde beginnt das Konsularverfahren.

Jeder Visumsantrag erfordert ein persönliches Interview bei einem US-Konsulat, bei dem über Genehmigung oder Ablehnung entschieden wird. Je nach Visum benötigt man bestimmte Unterlagen, die man einreichen muss.

Für das O-1-Visum muss man beim Interviewtermin folgende Unterlagen vorlegen:

  • Formular I-797 “Notice of Action/Approval” (Kopie oder Original)

Zusätzlich sind für jeden Interviewtermin folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass
  • DS-160 Bestätigungsseite
  • Terminbestätigung
  • Foto

Das DS-160 Formular ist für jeden Visumsantrag Pflicht und kann online ausgefüllt werden. Nach Zahlung der Visaantrags-Gebühr i.H.v. 160$ kann man einen Termin mit einem US-Konsulat vereinbaren.

Weitere Informationen zum DS-160 Formular finden Sie hier.

O-1 Visum Kosten und Gültigkeitsdauer

Gewöhnlich wird das O-1-Visum für drei Jahre erteilt und kann theoretisch unbegrenzt immer für ein Jahr verlängert werden, solange der Arbeitsplatz besteht.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Ehepartner oder Kinder unter 21 Jahren ein vom O-3-Antragssteller abgeleitetes Visum beantragen. Damit dürfen sie öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen, allerdings ist ihnen nicht gestattet einer Arbeit nachzugehen.
Die Kosten für die Beantragung eines O-1-Visum setzen sich zusammen aus der Visaantrags-Gebühr (160$) und der O-1-Gebühr (190$), betragen insgesamt also 350$.